Mindestversicherungssumme VVG § 114 - Übersicht
Die Mindestversicherungssumme beträgt bei einer Pflichtversicherung 250.000 Euro je Versicherungsfall und eine Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.
Im Versicherungsvertrag kann Inhalt und Umfang der Pflichtversicherung näher bestimmt werden, wenn dadurch die Erreichung des jeweiligen Zwecks der Pflichtversicherung nicht gefährdet wird bzw. durch Rechtsvorschrift nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Bei Vereinbarung eines möglichen Selbstbehalts durch den Versicherungsnehmer kann dieser dem Dritten nicht entgegengehalten und gegenüber einer mitversicherten Person geltend gemacht werden.