Kfz-Versicherung: Wann liegt grobe Fahrlässigkeit vor?

Oftmals hinterlassen Kunden in Werkstätten und Autohäusern ihre Fahrzeugschlüssel in den jeweiligen Briefkästen. Werden diese dann von Dieben geplündert, kann es Ärger mit der Versicherung geben, wie ein Fall aus Oldenburg illustriert.

procontra aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen