Einbruch: Eine Stehlgutliste ist unabdingbar

Der Versicherer lehnte eine Leistung ab, weil der Versicherungsnehmer nach dem Einbruch keine Stehlgutliste bei der Polizei einreichte. Der Versicherungsnehmer verklagte daraufhin den Versicherer. Seine Begründung: Die Kaufbelege seien nicht sch ...

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