Wann ist ein Rentenbescheid nicht mehr nachvollziehbar?

Wie weit darf ein Rentenbescheid verschlankt werden? Und was ist, wenn der Rentenversicherungsträger bestimmte Anlagen weglässt, die für den Laien ohnehin kaum verständlich sind? Mit diesen Fragen musste sich das LSG Nordrhein-Westfalen beschäftigen, ...

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