Lebensversicherung: Widerrufsjoker greift nicht bei jeder fehlerhaften Information

Ein Widerruf der Lebensversicherung ist nicht bei jedem kleinen Fehler in der Verbraucherinformation möglich. Eine Kundin, die ihren Vertrag rückabwickeln wollte, blitzte nun vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ab. Hier die Begründung.

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