Drainagerohre sind keine Leitungswasserrohre

Das OLG Nürnberg hatte am 03.02.2021 in seinem Beschluss festgestellt, dass Drainagerohre nicht imstande sind einen Leitungswasserschaden im Sinne der Wohngebäudeversicherung auszulösen (OLG Nürnberg v. 03.02.2021 - 8 U 3471/20).

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