Keine Einstandspflicht für Versicherer bei behördlich angeordneter Schließung wegen Corona

| Eine in Bedingungen von sogenannten Betriebsschließungsversicherungen enthaltene Auflistung von Krankheiten und Krankheitserregern zur Bestimmung des Versicherungsumfangs kann abschließend sein. Sind in der Auflistung des Versicherungsumfangs behö ...

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