Keine Einstandspflicht für Versicherer bei behördlich angeordneter Schließung wegen Corona
| Eine in Bedingungen von sogenannten Betriebsschließungsversicherungen enthaltene Auflistung von Krankheiten und Krankheitserregern zur Bestimmung des Versicherungsumfangs kann abschließend sein. Sind in der Auflistung des Versicherungsumfangs behö ...