Leerstand des Wohngebäudes: Kontrollobliegenheit des Versicherungsnehmers

Mit einem Hinweisbeschluss stellte das OLG Koblenz am 29.04.2020 (Az.: 10 U 2170/19 ) fest, welche Anforderungen an die Kontrolle eines leerstehenden Gebäudes durch den Versicherungsnehmer zu stellen sind.

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