Bewerberin bei Besichtigung gesetzlich unfallversichert
Jemand, der sich im Rahmen eines eintägigen unentgeltlichen Kennenlern-Praktikums um einen Arbeitsplatz bewirbt, steht bei der Besichtigung des Unternehmens unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht entschi ...