Bewerberin bei Besichtigung gesetzlich unfallversichert

Jemand, der sich im Rahmen eines eintägigen unentgeltlichen Kennenlern-Praktikums um einen Arbeitsplatz bewirbt, steht bei der Besichtigung des Unternehmens unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht entschi ...

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