Deckungsverweigerung im Strafrechtsschutz

Wird dem Versicherungsnehmer ein Verbrechen im Ermittlungsverfahren vorgeworfen, hier sexueller Missbrauch von Minderjährigen, entfallen jegliche Forderungen des Versicherungsnehmers auf Deckung seiner Rechtsschutzversicherung.

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