Herdplatte nicht ausgeschaltet – Wohnungsbrand: Leistungskürzung durch Wohngebäudeversicherer zulässig

Wer seine Wohnung verlässt und sich nicht vergewissert, ob die Herdplatte ausgeschaltet ist, handelt grob fahrlässig. Kommt es zum Brand, ist der Wohngebäudeversicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen.

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