Darum sind Poolmakler nicht versicherungspflichtig

Ein Versicherungsmakler wird nicht wegen seiner Zusammenarbeit mit einem Maklerpool rentenversicherungspflichtig. Das entschied das Sozialgericht Lüneburg. Rechtsanwalt Norman Wirth kommentiert.

Das Investment aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen