Ostern: Urteile und Tipps der Rechtsschutz-Experten

Raser werden in Österreich strenger bestraft
Die Juristen von der ARAG weisen Österreich-Urlauber darauf hin, dass es seit März vor allem für Raser ungemütlich auf österreichischen Straßen werden kann: Bei einer extremen Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 Kilometer pro Stunde (km/h) innerorts und mehr als 70 km/h außerorts kann das Auto von Wiederholungstätern beschlagnahmt werden. Wer in Ortschaften 80 km/h oder außerorts 90 km/h zu schnell fährt, muss schon beim ersten Verstoß damit rechnen, dass das Fahrzeug dauerhaft einkassiert und sogar versteigert wird. Das gilt auch für Urlauber, die mit eigenem Fahrzeug in Österreich unterwegs sind. Wer mit einem Leasing- oder Mietfahrzeug unterwegs ist, dessen Auto kann zwar nicht versteigert, aber für bis zu zwei Wochen beschlagnahmt werden. Darüber hinaus erhalten österreichische Raser bei diesen extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen ein lebenslanges Fahrverbot. Deutschen Autofahrern kann allerdings nur die Fahrerlaubnis in Österreich entzogen werden.

Mit der Dachbox in den Skiurlaub
Urlauber, die mit dem eigenen Auto in die Skiferien fahren, nutzen für die sperrige Skiausrüstung oftmals eine Dachbox. Das erfordert eine besonders umsichtige und angepasste Fahrweise. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Autofahrer sicherstellen und vor jeder Fahrt prüfen müssen, dass bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung alle Gegenstände im und am Fahrzeug so gesichert sind, dass sie nicht verrutschen oder umfallen können. Das gilt auch für die Dachbox selbst. Aber es lauert eine weitere Gefahr: Werden Gepäckboxen aufgebrochen, ist zwar die Box selbst über die Teilkaskoversicherung abgesichert, nicht aber ihr Inhalt. Werden Skiklamotten und Co. gestohlen, kommt die Hausratversicherung dafür auf. Es kann aber Einschränkungen geben, etwa dass die Dachbox nachweislich verschlossen gewesen sein und das Fahrzeug in einer Garage gestanden haben muss. Beschädigungen, die während der Fahrt durch die Dachbox an anderen Fahrzeugen entstehen, sind übrigens über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

 

Sandburgen: Auf Sylt verboten

Mehr Schutz der Privatsphäre von Airbnb-Gästen
Ab April sind Kameras bei Airbnb-Unterkünften in Fluren, gemeinschaftlich genutzten Wohnzimmern, Außenduschen oder Saunas tabu. Bisher waren Aufzeichnungen erlaubt, solange es in der Beschreibung der Unterkunft einen entsprechenden Hinweis gab. Um jedoch die Privatsphäre von Gästen besser zu schützen, dürfen nun nur noch Kameras im Außenbereich installiert bleiben, die der Sicherheit dienen. Auch hier müssen Vermieter in der Beschreibung der Unterkunft genau darauf hinweisen, wo die Außenkameras angebracht sind.

Teure Regeln auf Sylt

Ob Eiersuche am Strand, Osterfeuer am Meer oder Ostermärkte in friesischen Dörfchen – die Nordseeinseln sind ein beliebtes Reiseziel für Osterurlauber. Vor allem Sylt steht bei vielen Meeres-Fans hoch im Kurs. Daher weisen die ARAG Experten auf ein paar Regeln hin, die unbedingt beachtet werden sollten, da sonst hohe Bußgelder schnell ein gewaltiges Loch in die Urlaubskasse reißen könnten. So verhängt die Gemeinde Sylt beispielsweise ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro für das Füttern von Möwen oder das Bauen von Sandburgen am Strand. Und das nicht ohne Grund: Während die Schnäbel der Möwen zur Gefahr für Menschen werden können, indem sie ihnen Essbares direkt aus der Hand schnappen, ist der Sandburgenbau schädlich für den Küstenschutz. Denn durch das Buddeln und Graben wird viel Sand aufgelockert und kann beim nächsten Sturm oder Hochwasser leichter abgetragen und ins Meer gespült werden. Auch das Verschleppen oder Zusammenstellen von mehreren Strandkörben kann übrigens ein hohes Bußgeld nach sich ziehen.