Polizei ruft Abschleppunternehmer: Kein Preisvergleich bei Abschleppkosten erforderlich

Ist das Fahrzeug nach einem Unfall weder fahrbereit noch verkehrssicher und alarmiert die Polizei das Abschleppunternehmen, darf der Geschädigte davon ausgehen, dass die ihm dadurch entstehenden Kosten nicht überhöht sind.

IWW aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Na sowas! - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Na sowas! - Meistgelesen