Vermittlerkongress 2026: Rechtsunsicherheit im Maklervertrieb wächst

Am Donnerstag fand der neunte Vermittlerkongress der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte statt. Rund 500 Makler nahmen an dem vollbepackten Informationsnachmittag teil, bei dem die Juristen mit ihren Vorträgen klare Worte zu aktuellen Entwicklungen in der Branche fanden. Die Vorträge wurden durch fachliche Beiträge von Versicherern ergänzt. Die Besonderheit: Die Veranstaltung wurde live aus dem Studio von Supersonic in Lübeck übertragen. Eine erfrischende Abwechslung zu den vorherrschenden aufgezeichneten Webinaren.

Long-Covid als Herausforderung für BU-Versicherer

Björn Jöhnke

Als Rechtsexperte für BU-Verträge widmete sich Björn Jöhnke der Thematik Long-Covid und deren Auswirkungen auf BU-Leistungsverfahren. Er berichtet aus seiner aktuellen Erfahrung in der Prozessführung gegen BU-Versicherer über die medizinischen und rechtlichen Fallstricke dieser neuartigen Erkrankung.

Die Herausforderung bei Long-Covid liegt in der Vielzahl möglicher Symptome: "Wir haben Mandanten mit chronischem Fatigue-Syndrom, Kurzatmigkeit, Herz-Kreislauf-Problemen, Muskel- und Gelenkschmerzen sowie neurologischen und psychischen Beschwerden", erklärte Jöhnke. Das Problem: Man erhält keine BU-Leistung allein wegen der Diagnose Long-Covid. Vielmehr müssen die einzelnen Erkrankungen medizinisch fundiert nachgewiesen werden.

Die positive Nachricht: "Wir haben seit Ablauf der offiziellen Pandemie nicht eine einzige Leistungsablehnung einer BU-Versicherung mit der Problematik Long-Covid gehabt." Allerdings stelle die Beweislast eine erhebliche Hürde dar. Versicherte benötigen entsprechende medizinische Berichte, Atteste und Befunde von Spezialeinrichtungen wie der Charité in Berlin, um ihre Berufsunfähigkeit zu objektivieren.

Besonders kritisch äußerte sich Jöhnke zur Leistungspraxis der Generali Lebensversicherung. Anhand eines konkreten Falls demonstrierte er, wie eine Mandantin seit Ende 2023 vergeblich auf eine Bearbeitung ihres BU-Antrags wartet. "Die Versicherung reagiert nicht. Wir werden die Generali jetzt zwingen, ein Anerkenntnis auszusprechen", kündigte der Anwalt an und verwies auf die ausführliche Dokumentation des Falls auf der Kanzlei-Website.

Unabhängigkeitswerbung im Fokus

Auch im Online-Chat war die Aufmerksamkeit der Makler beim nächsten Thema spürbar: Es ging um das brisante Thema der Unabhängigkeitswerbung. Drei aktuelle Entscheidungen der Oberlandesgerichte Dresden, Schleswig und Köln haben übereinstimmend geurteilt: Versicherungsmakler dürfen sich nicht als „unabhängig” bezeichnen, solange sie vom Versicherer vergütet werden.

"Wird der Versicherungsmakler vom Versicherer vergütet, dann kann er nicht unabhängig sein", fasste Jöhnke die einschlägige Rechtsprechung zusammen. Seine eindringliche Warnung an die Branche: "Ich rechne mit weiteren Abmahnungen durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen. Makler sollten Ihre Webseite und Ihre Social-Media-Auftritte überprüfen."

Jöhnke wies darauf hin, dass viele Vermittler auch in der Anmeldeliste des Kongresses mit dem Begriff der Unabhängigkeit arbeiten, was kritisch zu überprüfen sei. Bei Abmahnungen sei besondere Vorsicht geboten. Die Fristen sind stets ernst zu nehmen und Kontaktaufnahmen mit der Gegenseite sind zu vermeiden. Im Wettbewerbsrecht spiele Verschulden keine Rolle, ein Verstoß genüge bereits für eine berechtigte Abmahnung.

Vermittlerhaftung

Jens Reichow

Jens Reichow ist auf Versicherungsrecht und die Maklerhaftung spezialisiert und stellte die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Vermittlerhaftung vor. Dabei präsentierte er einen Fall, der gerade durch den Bundesgerichtshof an das OLG Dresden zurückverwiesen wurde und die Komplexität moderner Maklerhaftungsfälle zeigt. Die Bedeutung der Beratungsdokumentation kann nicht stark genug betont werden.

Der Fall begann im März 2020 während der Corona-Pandemie, als ein Versicherungsmakler einen Jahrescheck-up bei einem Akademikerehepaar durchführte. Er arbeitet als Klinikarzt und ist täglich mit Corona-Fällen konfrontiert, sie widmete sich der Erziehung der beiden kleinen Kindern. Das Paar meldete Beratungsbedarf zur Hinterbliebenenabsicherung. Nach einem Beratungsgespräch kam es jedoch zu keinem Abschluss einer Risikolebensversicherung. Als der Ehemann wenige Monate später verstarb, stand die Witwe nahezu unversorgt da. Das Verhängnis: Das Beratungsgespräch war nicht dokumentiert worden. Während die Witwe angab, der Makler habe eine RLV für unnötig erklärt, bestritt dieser die Darstellung. Die Witwe klagte auf Schadensersatz in Höhe der fiktiven Todesfallleistung und hatte nach mehreren Instanzen Erfolg. Fünf Jahre später beschäftigt dieser Fall nun zum zweiten Mal den BGH. Reichow dazu: "Haftungsproblematisch sind vor allen Dingen die Fälle, in denen der Kunde am Ende ohne Versicherungsschutz Ihr Büro wieder verlässt. Leider sind genau diese Vorgänge meistens am schlechtesten dokumentiert."

Auch im Online-Chat war die Aufmerksamkeit der Makler beim nächsten Thema spürbar: Es ging um das brisante Thema der Unabhängigkeitswerbung. Drei aktuelle Entscheidungen der Oberlandesgerichte München, Schleswig und Köln haben übereinstimmend geurteilt: Versicherungsmakler dürfen sich nicht als „unabhängig” bezeichnen, solange sie vom Versicherer vergütet werden.

"Wird der Versicherungsmakler vom Versicherer vergütet, dann kann er nicht unabhängig sein", fasste Reichow die einschlägige Rechtsprechung zusammen. Seine eindringliche Warnung an die Branche: "Ich rechne mit weiteren Abmahnungen durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen. Makler sollten Ihre Webseite und Ihre Social-Media-Auftritte überprüfen."

Reichow wies darauf hin, dass viele Vermittler auch in der Anmeldeliste des Kongresses mit dem Begriff der Unabhängigkeit arbeiten, was kritisch zu überprüfen sei. Bei Abmahnungen sei besondere Vorsicht geboten. Die Fristen sind stets ernst zu nehmen und Kontaktaufnahmen mit der Gegenseite sind zu vermeiden. Im Wettbewerbsrecht spiele Verschulden keine Rolle, ein Verstoß genüge bereits für eine berechtigte Abmahnung.

Continentale: bKV als Gamechanger

Einen besonderen Akzent setzte der Vortrag von Markus Ullrich zusammen mit seinem Kollegen René Michler von der Continentale. Unter dem Motto "Gesunde Köpfe, starke Teams, erfolgreiche Unternehmen" präsentierten sie die betriebliche Krankenversicherung als strategisches Instrument im Wettbewerb um Talente. Auch hier gab es sehr großes Feedback der Teilnehmer im Online-Chat.

Beeindruckende Zahlen aus dem Vortrag: Die Lohnfortzahlungen während Krankheit haben sich in den letzten 15 Jahren verdoppelt und belaufen sich auf jährlich 82 Milliarden Euro bundesweit. "Bei 22 durchschnittlichen Krankheitstagen und einem Jahresgehalt von 45.000 Euro entstehen Kosten von rund 4.000 Euro pro Mitarbeiter, das sind 8,8 Prozent der Personalkosten", rechnete Michler vor.

Neben den Kosten durch Fehltage thematisierten Ullrich und Michler auch die sogenannten Präsentismuskosten. Die entstehen durch Mitarbeiter, die krank zur Arbeit erscheinen und nur mit 50 bis 80 Prozent Produktivität arbeiten. Die bKV biete hier konkrete Lösungen, von schnelleren Arztterminen bis zur umfassenden Gesundheitsvorsorge.

Rechtsschutz, Ruhestandsplanung und Kommunikation

Von der Itzehoer waren Clemens Cichonczyk als Schadenchef der Rechtsschutzversicherung und Carsten Limberg vertreten. Sie demonstrierten anhand eines Praxisfalls aus der Unfallversicherung die Bedeutung von Rechtsschutz: Bei einem Streitwert von 2 Millionen Euro und einem Kostenrisiko von bis zu 200.000 Euro sei Rechtsschutz unverzichtbar. Interessant war, dass die Rechtsschutzversicherung mittlerweile vor Eintritt des Leistungsfalls eine juristische Beratung bezahlt. Diese wird jedoch aus Sicht der Versicherer viel zu selten in Anspruch genommen. Dabei würde dies die Bindung zwischen Makler, Versicherer und Kunde stärken.

Dirk Henkies, Ruhestandsexperte der blau direkt, beleuchtete die Herausforderungen der Nachfolgeplanung für Versicherungsvermittler. In einer alternden Gesellschaft müssen Makler rechtzeitig Lösungen finden, wie sie ihr Unternehmen geordnet übergeben können, sei es an die nächste Generation oder durch Verkauf an externe Nachfolger.

Frederik Waller rundete das Programm mit einem Vortrag über moderne Kommunikationstechniken ab, die für Versicherungsvermittler ebenso wie für Anwälte tägliches Handwerkszeug darstellen.

Rückblick auf die Veranstaltung

"Wir bedanken uns für das Vertrauen der letzten Jahre und freuen uns auf die kommenden zehn Jahre", resümierte Jöhnke zum Abschluss. Makler können sich über den Newsletter der Kanzlei über weitere Entwicklungen informieren und sich für den 10. Vermittlerkongress im Jahr 2027 anmelden. Ein Rückblick auf den Kongress aus der letzten Woche mit Videos und Vortragsfolien ist auf der Webseite zu finden.

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