bAV und Altersrente: Krankenkasse darf zweimal Beiträge erheben

Entnimmt jemand Geld aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und zahlt es in die gesetzliche Rente ein, dann sind dieses Geld und die daraus folgende Rente nicht dasselbe. Die GKV darf zweimal kassieren.

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