Firmenwagen im Urlaub: Keine steuerliche Berücksichtigung

Wer den Firmenwagen für private Zwecke wie Urlaubsreisen nutzt, muss beachten, dass zusätzliche Kosten wie Mautgebühren, Fährkosten oder Parkgebühren nicht im Rahmen der 1%-Regelung berücksichtigt werden.

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