Kfz-Haftpflicht: Ersatz für unbeschädigte Kindersitze?

Befanden sich zum Unfallzeitpunkt Kindersitze in einem Fahrzeug, können Geschädigte nach einem Unfall grundsätzlich Ersatz zum Neupreis verlangen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Köln.

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