Wenn der Wald brennt: Was die VGV wirklich leistet und wo der Makler haftet

Monschau, erste Evakuierungen, Rauch über der Grenzregion. Was in diesem Sommer in Südeuropa passiert, hat jetzt auch Deutschland erreicht. Der Deutsche Wetterdienst zählte bis zum 2. August 2026 im Deutschlandmittel rund 22 Tage mit hoher oder sehr hoher Waldbrandgefahr. Im Mittel der Jahre 1991 bis 2020 waren es zum gleichen Stichtag etwa zehn Tage. Die Waldbrandstatistik des Bundeszentrums für Landwirtschaft weist für 2025 in Deutschland 1.175 Waldbrände auf rund 2.626 Hektar aus, deutlich über dem langjährigen Mittel von 844 Hektar.

Für die Beratungspraxis ist das mehr als eine Wetterlage. Es ist ein Anlass, den eigenen Wohngebäudebestand systematisch zu prüfen.

Waldbrand ist Feuerschaden, nicht Elementar

Die wichtigste Klarstellung zuerst, und sie widerspricht der verbreiteten Erwartung: Ein Waldbrand wird in Deutschland in aller Regel als Feuerschaden reguliert und nicht über den Elementarschadenbaustein. Der GDV hat das in einem Artikel ausführlich aufbereitet. Hintergrund ist ein methodischer Unterschied: In der deutschen Systematik richtet sich die Einordnung nach der Brandursache und Feuer ist eine eigene Sparte. Waldbrandschäden tauchen in der deutschen Naturgefahrenbilanz deshalb gar nicht auf.

Praktisch heißt das: Greifen die Flammen auf ein Wohngebäude über, leistet die Wohngebäudeversicherung über den Feuerbaustein, auch ohne Elementardeckung. Versichert sind nicht nur unmittelbar zerstörte Bauteile, sondern auch Schäden durch Rauch, Ruß und Löschwasser. Für Möbel, Kleidung und Elektrogeräte greift die Hausratversicherung, für das Auto die Teil oder Vollkasko, bei fahrlässiger Verursachung durch den Kunden die Privathaftpflicht. Waldbestand und geschlagenes Holz sind ausschließlich über eine separate Waldbrandversicherung des Waldbesitzers gedeckt. Gewerbliche Risiken laufen über Feuer und Inhaltsversicherung, wobei Ertragsausfälle nur mit Betriebsunterbrechungsbaustein ersetzt werden. Genau dieser Punkt wird in der Praxis regelmäßig unterschätzt: Die wirtschaftlichen Folgen eines Brandes übersteigen den reinen Sachschaden oft deutlich, und ein Betrieb muss dafür nicht einmal selbst brennen. Gesperrte Verkehrswege oder Ausfälle bei Zulieferern reichen aus.

Die eigentliche Klimalücke liegt woanders

Wer aus dem Waldbrandthema ableitet, Elementarschutz sei entbehrlich, zieht den falschen Schluss. Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Lawine sind in der Grunddeckung nicht enthalten. Rund die Hälfte der Gebäude in Deutschland hat den Baustein nach wie vor nicht. Das bleibt die größte Stellschraube im Bestand.

Für ein belastbares Konzept gehören dazu eine ungedeckelte Deckung bei Überschwemmung und Starkregen statt pauschaler Sublimits, Rückstauschäden mit klar dokumentierter Obliegenheit zur funktionierenden Rückstausicherung, Aufräum- und Abbruchkosten sowie Kosten für vorübergehende Unterbringung beziehungsweise Mietausfall bei Unbewohnbarkeit. Unversicherbar bleiben bis heute Sturmflut, steigendes Grundwasser und Trockenheit. Setzungs- und Rissschäden durch ausgetrocknete Böden nehmen zu, ein Produkt dafür gibt es schlicht nicht. Die geplante Reform sieht vor, den Schutz für Neuverträge um genau diese Gefahren zu erweitern.

Regulatorisch ist weiter nichts entschieden. Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ist nicht beschlossen, ein Gesetzentwurf der Bundesregierung steht aus. Der GDV hat seine Position zur Debatte um eine Elementarschaden-Pflichtversicherung dargelegt und warnt davor, die Pflichtversicherung als einfache Antwort auf wachsende Naturgefahren zu verstehen. Im Gespräch sind ein Opt-out-Modell verbunden mit dem Verzicht auf staatliche Hilfen bei Abwahl sowie ein Ausgleichssystem für Hochrisikogebiete.

Obliegenheiten werden zum Beratungsthema

Die zweite Baustelle ist die Schadenregulierung. Versicherer prüfen im Feuerfall, ob zumutbare Schutzmaßnahmen unterlassen wurden. Der GDV nennt konkrete Anhaltspunkte für den Objektschutz: Keine trockene Vegetation, Büsche, Holzstapel oder leicht entzündlichen Materialien unmittelbar am Haus, regelmäßig gereinigte Dachrinnen, bis etwa 1,5 Meter keine leichte, bis etwa zehn Meter keine mittlere und bis etwa 30 Meter keine schwere Brandlast. Dazu ausreichend breite und zugängliche Feuerwehrzufahrten.

Für Gebäude in Waldnähe gehört das ebenso in die Beratungsdokumentation wie der Hinweis auf eine vorbereitete Notfalltasche und bekannte Fluchtwege im Evakuierungsfall. Die unterschätzte Gefahr ist dabei nicht die sichtbare Flammenfront, sondern der Funkenflug. Glutpartikel werden über große Distanzen getragen und setzen neue Zündquellen, lange bevor das Feuer heranrückt.

Vertragsqualität entscheidet über die Haftung

Unabhängig vom Klimathema bleiben die Klassiker haftungsrelevant. Unterversicherungsverzicht auf Basis eines korrekt ermittelten Wertes 1914 oder eines Wohnflächentarifs, mitversicherte grobe Fahrlässigkeit, ausdrücklicher Einschluss von Photovoltaik, Nebengebäuden und Ableitungsrohren. Wo die Versicherungssumme nicht stimmt, kürzt der Versicherer anteilig. Bei 130.000 Euro tatsächlichem Wert und 100.000 Euro Versicherungssumme bleiben rund 77 Prozent Erstattung, das wird Gespräche nach sich ziehen, das kein Makler führen möchte.

Der kritische Punkt ist der Bestand. Alte Wohngebäudeverträge tragen veraltete Bedingungen, fehlende Elementardeckung und Summen, die nie nachgeführt wurden. Sobald ein gesetzlicher Rahmen für Elementarschäden steht, wird die unterlassene Empfehlung rückblickend bewertet. Wer heute nicht anspricht und dokumentiert, trägt das Risiko.

Vom Einzelfall zum Portfolio

Damit verschiebt sich die Aufgabe: weg von der Einzelfallprüfung, hin zur Portfoliobetrachtung. Der Bestandscheck ist der Schritt, der jetzt ansteht, und er sollte nicht Vertrag für Vertrag erfolgen, sondern in einem Durchgang. Welche Wohngebäudeverträge haben keine Elementardeckung? Wo fehlt der Unterversicherungsverzicht oder ein tragfähiger Wert 1914? Welche Bedingungswerke sind so alt, dass sie im Schadenfall zur Diskussion führen? Wer diese drei Fragen für seinen Bestand beantworten kann, hat die Haftungsfrage im Griff.

PolicenTransfer unterstützt Makler genau bei diesem Schritt. Der komplette Wohngebäudebestand wird auf einen Schlag ausgeschrieben, gegen aktuelle Marktbedingungen gespiegelt und optimiert, ohne dass der Innendienst über Wochen gebunden ist. Aus einem latenten Haftungsrisiko wird auf diesem Weg ein Beratungsanlass, der beim Kunden ankommt.

Der Sommer 2026 liefert das Argument frei Haus. Die Frage ist nicht, ob Bestandskunden nach den Bildern aus der Eifel anrufen. Die Frage ist, ob der Makler bis dahin weiß, wie sein Bestand aufgestellt ist. Wer jetzt startet, weiß es.

 

Oliver Brüß war über 25 Jahre in leitenden Funktionen in der Finanzdienstleistungsbranche aktiv. Als Vorstand hat er im Gothaer Konzern und in der Generali Gruppe über insgesamt 17 Jahre wesentliche strategische Ausrichtungen der Unternehmen begleitet und Vertrieb und Marketing verantwortet. Seit 2025 ist Brüß als Investor und Senior Advisor u.a. bei Hypoport InsurTech AG engagiert. Zudem ist er Geschäftsführer und Gesellschafter bei PolicenTransfer, dem digitalen Marktplatz für Versicherungsbestände.

 

 

Autor

Redaktionsteam deutsche-versicherungsboerse.de

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