Schwerer Planungsfehler: Haftpflichtversicherer darf sich nicht einfach drücken

Ein Architekt verursacht einen schweren Planungsfehler, doch der Haftpflichtversicherer will nicht zahlen. Das OLG Köln zieht klare Grenzen: Ein grober Fehler beweist noch keine bewusste Pflichtverletzung.

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