Sind freiwillige Helfer in der Flutkatastrophe gesetzlich unfallversichert?

Viele Freiwillige sind bereits vor Ort oder haben vor, in die betroffenen Gebiete zu reisen, um zu helfen - auch wenn sie sich bei den beschwerlichen Aufräumarbeiten selbst in Gefahr bringen. Greift hier der gesetzliche Unfallschutz?

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