Rechtssichere Darlehensvergabe wird durch EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie behindert

Der Genossenschaftsverband in Bayern fordert, dass Kreditinstitute in Deutschland weiterhin rechtssicher Immobiliendarlehen vergeben können. Das deutsche Umsetzungsgesetz der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie wirkt sich negativ aus.

Seit 21. März 2016 sind die Vorschriften für die Vergabe von Immobiliendarlehen bereits in Kraft und führen zu einer deutlich restriktiveren Darlehensvergabe. Hier mische sich die Politik in die Vergabepraxis der Banken bei Immobiliendarlehen ein, obwohl es keinerlei gesellschaftliche Risikorelevanz habe, so der GVB-Präsident Jürgen Gros. Die Ausfallraten deutscher Immobiliendarlehen sei minimal – bei Krediten der Volks- und Raiffeisenbanken nur rund 0,5 Prozent –, sodass die neuen Vorgaben unverhältnismäßig und faktisch überflüssig sind.

Die EU-Richtlinie wurde vom deutschen Gesetzgeber unnötig übererfüllt und die vorhandenen Spielräume wurden nicht genutzt. Viele unbestimmte Rechtsbegriffe behindern eine rechtssichere Kreditvergabe. Die Umsetzung hätte klarer gefasst werden müssen, um auch jungen Familien, Senioren und Arbeitnehmern mit befristeten Verträgen auch den Immobilienerwerb zu ermöglichen. So hat der Gesetzgeber den Bürgerinnen und Bürgern keinen Gefallen getan, in dieser Niedrigzinsphase durch regulatorische Hemmnisse den Immobilienerwerb zu erschweren, so der GVB-Präsident.