Kündigung eines Girokontos aus politischen Gründen

In ihren AGB behalten sich die Geschäftsbanken regelmäßig das Recht vor, eine Bankverbindung jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Frist zu kündigen. Ist diese Bestimmung auch für die im Geschäftsleben unverzichtbaren Girokonten wirksam?

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