Übergangsgeld (Gesetzliche Rentenversicherung)

Das Übergangsgeld dient der wirtschaftlichen Absicherung der Rehabilitanden während einer Leistung zur Rehabilitation. Gleichzeitig erzieltes Erwerbseinkommen, zum Beispiel die Entgeltfortzahlung, wird auf das Übergangsgeld angerechnet.

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Redaktionsteam deutsche-versicherungsboerse.de

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