Überschwemmung (Haftpflichtrecht)
Schäden durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer sind vom Versicherungsschutz nach Ziffer 7.14 (3) AHB 2008 ausgeschlossen.
Schäden durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer sind vom Versicherungsschutz nach Ziffer 7.14 (3) AHB 2008 ausgeschlossen.