Übergangsgeld (Gesetzliche Rentenversicherung)
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Das Übergangsgeld dient der wirtschaftlichen Absicherung der Rehabilitanden während einer Leistung zur Rehabilitation. Gleichzeitig erzieltes Erwerbseinkommen, zum Beispiel die Entgeltfortzahlung, wird auf das Übergangsgeld angerechnet.
Quellenhinweis:
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de