Altersgrenzen in der privaten Unfallversicherung
Versichert werden kann in der Unfallversicherung jede Person ab der Geburt. Als Höchsteintrittsalter in die Kinder-Unfallversicherung gilt je nach Versicherer das Alter 15 oder 16, mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet sie und geht in die Erwachsenen-Unfallversicherung über.
Als Höchsteintrittsalter in die Unfallversicherung gilt je nach Versicherer ein Alter um 70 bis 75 Jahre, wobei bereits ab Alter 60 bis 65 häufig Einschränkungen bei den versicherbaren Leistungen und Zuschläge beim Beitrag geltend gemacht werden.
Zunehmend sind jedoch auch Angebote ohne Begrenzung des Höchstalters auf den Markt, weil Versicherer verstärkt auch die Zielgruppe Senioren erreichen möchten.