Altersrente für Frauen (Gesetzliche Rentenversicherung)
Anspruch hierauf haben versicherte Frauen, die vor dem 1.1.1952 geboren sind, das 60. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 15 Jahre Wartezeit erfüllen und nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit eingezahlt haben.
Die Altersgrenze 60 ist mittlerweile ab Geburtsjahrgang 1945 auf 65 Jahre angehoben, ein vorzeitiger Bezug ab Alter 60 ist unter Rentenabschlägen möglich.