Altersrente für langjährig Versicherte (Gesetzliche Rentenversicherung)
Anspruch hierauf haben Versicherte, die das 62. Lebensjahr vollendet haben, die Wartezeit von 420 Monaten (35 Jahren) erfüllen und vor Vollendung des 65. Lebensjahres bestimmte Hinzuverdienstgrenzen beachten.
Die vorgezogene Rente kostet allerdings einen Abschlag.