Anrechnungszeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)
Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber für die besonderen Wartezeiten (35 Versicherungsjahre) und die Rentenberechnung als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden.
Das sind zum Beispiel Zeiten, in denen Sie wegen Krankheit arbeitsunfähig, wegen Schwangerschaft, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit nicht versichert waren oder nach dem 17. Lebensjahr eine Schule sowie eine Fach- oder Hochschule besucht haben.