Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) (Gesetzliche Rentenversicherung)
Dieses Gesetz enthält die Bestimmungen zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften der Zusatz- und Sonderversorgungen der ehemaligen DDR in der gesetzlichen Rentenversicherung.