Arbeitgeberfinanzierte bAV

Versorgungsleistungen für den Arbeitnehmer und ggf. seine Hinterbliebenen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusagt und finanziert. Motiv ist dabei in der Regel, qualifizierte Mitarbeiter zu finden und zu halten.

Je nach gewähltem Durchführungsweg kann der Arbeitgeber entweder steuermindernde Pensionsrückstellungen bilden (Direktzusage) oder die Aufwendungen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen (Zuwendungen zu Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Unterstützungskasse sowie die Beiträge zu Rückdeckungsversicherungen).

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