Arbeitgeberwechsel (Gesetzliche Krankenversicherung)
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Beim Wechsel des Arbeitgebers sind Arbeitnehmer nicht mehr versicherungspflichtig, wenn ihr neues Einkommen hochgerechnet oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Die Mitgliedschaft in der Krankenkasse muss vom Arbeitnehmer allerdings gekündigt werden.
Quellenhinweis
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