Arbeitgeberwechsel (Gesetzliche Krankenversicherung)
Beim Wechsel des Arbeitgebers sind Arbeitnehmer nicht mehr versicherungspflichtig, wenn ihr neues Einkommen hochgerechnet oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Die Mitgliedschaft in der Krankenkasse muss vom Arbeitnehmer allerdings gekündigt werden.