Kategorie: Krankenversicherung, gesetzlich

Zweig der Sozialversicherung. Sie gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Eine Reihe versicherungsfreier Personen sind nicht in die GKV einbezogen. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.

In Deutschland werden rund 73 Millionen Versicherte von einer gesetzlichen Krankenkasse versorgt. Das entspricht rund 90 Prozent der Bevölkerung.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziell und organisatorisch unabhängig. Sie führen die ihnen staatlich zugewiesenen Aufgaben eigenverantwortlich durch.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben als Träger der GKV das Recht zur Selbstverwaltung. Weite Teile der gesundheitlichen Versorgung werden durch die Selbstverwaltung über Verträge mit den Leistungserbringern gestaltet.

Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Krankenversicherung) ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.

Träger der GKV sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) oder alternativ Betriebskrankenkassen (BKK), Ersatzkassen und in einigen Branchen spezielle Krankenversicherungen wie die Landwirtschaftlichen Krankenkassen, Innungskrankenkassen, See-Krankenkasse oder Knappschaftliche Krankenkasse.

Die GKV ist wiederholt Gegenstand der Diskussion und von Reformen. Hintergrund dafür sind folgende Probleme, die im System der GKV angelegt sind:

  • Umlageverfahren: Die Beitragspflichtigen tragen die aktuellen Kosten aller Versicherten. Dadurch ist die GKV zum einen anfällig für die ungünstige demografische Entwicklung (mehr Ältere, weniger Beitragszahler) und zum anderen für die schwierige Beschäftigungslage am Arbeitsmarkt.
  • Sachleistungsprinzip: Die GKV erstattet in der Regel keine Kosten an den Versicherten, sondern rechnet auf dem Umweg über Verrechnungsstellen mit den Leistungserbringern direkt ab. Der Versicherte hat keine Kontrolle über die von ihm verursachten Kosten und wenig Anreize zu deren Begrenzung, abgesehen von einigen wenigen Selbstbeteiligungen (z.B. bei Medikamenten).
  • Solidarprinzip: Die GKV erhebt ihre Beiträge ausschließlich nach dem Einkommen des Versicherten, unabhängig vom Gesundheitszustand und von der Zahl der ggf. Familienversicherten.

Die Anzahl der Krankenkassen hat sich im Laufe der Jahre ständig reduziert. Waren es 1970 noch 1815 Krankenkassen, hatte sich 1990 die Anzahl bereits auf 1147 reduziert. Im Jahr 2000 waren es noch 420. Heute gibt es nur noch 96 Kassen (Stand: 01. Januar 2023).

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