Arbeitsentgelt (Gesetzliche Rentenversicherung)
Das Arbeitsentgelt ist die Grundlage der Beitragsberechnung für Arbeitnehmer.
Dazu gehören grundsätzlich alle Einnahmen, die aus einem Beschäftigungsverhältnis zufließen, zum Beispiel auch:
- Familienzuschläge
- Überstundenvergütungen
- Wert der Sachbezüge
- Provisionen
- Mehrarbeitsvergütungen und Mehrarbeitszuschläge
- Gefahrenzuschläge
- Schmutzzulagen
- einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgelder, Tantiemen, Gratifikationen