Arbeitsunfall (Gesetzliche Unfallversicherung)
Unfall, den eine versicherte Person in Zusammenhang mit der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit erleidet. Dazu zählen auch die Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen, Dienstreisen, Betriebssport u.a.
Bei Kindern, Schülern und Studenten gilt ein Unfall beim Besuch einer entsprechenden Einrichtung (Kindergarten, Hort, Schule, Hochschule) ebenfalls als Arbeitsunfall.