Ausfuhrkreditversicherung - Übersicht
Sie deckt Forderungen des Versicherungsnehmers gegen gewerbliche Kunden im Exportgeschäft. Während die Kreditversicherung grundsätzlich nur bei Insolvenz des Abnehmers aufkommt, deckt die Ausfuhrkreditversicherung auch Zahlungsausfälle durch Krieg, Transferbeschränkungen, Vertragsaufhebung durch staatliche Stellen oder Im- und Exportbeschränkungen sowie Zahlungsausfälle öffentlich-rechtlicher Abnehmer.
Mitversichert werden auch Ausfälle durch Zahlungsunfähigkeit der ausländischen Kunden, die mit den deutschen Regeln zur Zahlungsunfähigkeit vergleichbar sind. Lässt das Rechtssystem des Abnehmerlandes nicht erwarten, dass eine Forderung erfolgversprechend zwangsvollstreckt werden kann, ist dies ebenfalls als Versicherungsfall anzusehen. Versichert werden schließlich auch Mindererlöse, wenn eine Ware zwar noch rechtzeitig vor Auslieferung an einen Abnehmer, der sich inzwischen als zahlungsunfähig herausgestellt hat, anderweitig verwertet werden kann, aber zu einem geringeren Erlös als vorgesehen.
Neben dem Schadenersatz gehört auch die Bonitätsüberwachung und die Beratung des Versicherungsnehmers zu den Leistungen des Kreditversicherers.