Ausschlüsse (Allgemeine Sachversicherung)

Grundsätzlich gelten aus der Sachversicherung folgende Gefahren und Schäden als ausgeschlossen:

Daneben gibt es je nach versicherter Gefahr weitere Ausschlüsse, die aber teilweise durch besondere Vereinbarung (Klauseln oder einzelvertragliche Vereinbarung) wieder eingeschlossen werden können.

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Redaktionsteam deutsche-versicherungsboerse.de

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