Ausschlüsse (Allgemeine Sachversicherung)
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Grundsätzlich gelten aus der Sachversicherung folgende Gefahren und Schäden als ausgeschlossen:
- Krieg
- Innere Unruhen
- Erdbeben
- Kernenergie
Daneben gibt es je nach versicherter Gefahr weitere Ausschlüsse, die aber teilweise durch besondere Vereinbarung (Klauseln oder einzelvertragliche Vereinbarung) wieder eingeschlossen werden können.
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Quellenhinweis
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