Bauvorhaben

Bauvorhaben sind Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- oder Grabearbeiten. Die gesetzliche Haftung des Versicherungsnehmers als Bauherr ist bis zu einer Bausumme von meistens 50.000 EUR je Bauvorhaben mitversichert. Einige Versicherer decken das Risiko nur mit einer geringeren Summe von z.B. 25.000 EUR. Vereinzelt wird auch die volle Mitversicherung im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden angeboten.

Die Bausumme ergibt sich aus dem Wert der Leistungen, entweder durch einen Unternehmer durchgeführt oder einen adäquaten Wert erbrachter Eigenleistungen.

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