Beitragsüberwachung (Gesetzliche Rentenversicherung)
Die Rentenversicherungsträger überwachen allein die rechtzeitige und vollständige Zahlung der Pflichtbeiträge von versicherungspflichtigen Selbstständigen.
Solche Pflichtbeiträge werden spätestens am 15. eines jeden Monats für den Vormonat fällig. So ist zum Beispiel der Beitrag für den Monat April spätestens am 15. Mai zu zahlen. Bei späterer Zahlung muss der Rentenversicherungsträger Säumniszuschläge erheben.