Beitragserstattung (Gesetzliche Rentenversicherung)
Die Beitragserstattung ist die Rückzahlung der vom Versicherten gezahlten Beiträge. Die Erstattung ist nur in Ausnahmefällen möglich: zum Beispiel wenn die Witwenrente wegen nicht erfüllter Wartezeit abgelehnt wurde oder für Ausländer, die in ihr Heimatland zurückkehren.
Auch für Beamte oder von der Versicherungspflicht befreite Personen ist eine Beitragserstattung möglich, wenn sie vorher keine 60 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben.