Beitragsrückerstattung (Private Krankenversicherung)
Anreiz in der Privaten Krankenversicherung, auf die Meldung von Leistungsfällen in einem Versicherungsjahr zu verzichten, wenn diese insgesamt gering sind. Der Krankenversicherer legt eine Beitragsrückerstattung fest, die mit zunehmend schadenfreien Jahren ansteigt. Vorteil für den Krankenversicherer ist neben der geringeren Belastung durch Leistungsauszahlungen vor allem auch die Einsparung bei der Bearbeitung von Erstattungsanträgen.
Die Beitragsrückerstattung kann vom wirtschaftlichen Erfolg des Versicherers bzw. des versicherten Tarifs abhängig gemacht werden, indem sie jährlich neu festgelegt wird. Voraussetzung ist außerdem das ungekündigte Bestehen während des ganzen Geschäftsjahres, für das die Beitragsrückerstattung gewährt werden soll, und über den 30.6. des Folgejahres hinaus.