Kategorie: Krankenversicherung, privat

Sparte der privaten Versicherung.

Die Private Krankenversicherung (PKV) kann als Vollversicherung abgeschlossen werden. Dafür kommen zum einen höherverdienende Angestellte und versicherungspflichtige Selbstständige in Frage, die die PKV als Ersatz einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nutzen (so genannte substituierende Krankenversicherung) oder andere Personen, die in der GKV versicherungsfrei sind und sich deshalb dort nicht versichern können.

Die PKV kann aber auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. für Beamte) oder Zusatzversicherungsschutz bieten (Zusatzversicherung, z.B. Auslandsreise Krankenversicherung). Wesentliche Unterschiede zur GKV bestehen in folgenden Punkten:

  • Risikoadäquate Beiträge: Jede versicherte Person erfordert einen Beitrag abhängig von Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitssituation.
  • Geldleistungsprinzip: Privatversicherte zahlen in der Regel die Liquidation der Leistungserbringer selbst und erhalten die versicherten Kosten vom Krankenversicherer in Geld erstattet.
  • Vertragsfreiheit: Der Versicherte entscheidet mit Ausnahme der substituierenden Krankenversicherung zur Befreiung aus der Versicherungspflicht in der GKV frei über den Umfang und die Dauer des Bestehens des gewünschten Versicherungsschutzes.
  • Leistungsverbesserungen: Die PKV bietet in verschiedenen Punkten deutlich verbesserte Leistungen gegenüber der GKV.
  • Geringere Abhängigkeit von demografischen Entwicklungen: Jeder Versicherte spart eine Alterungsrückstellung aus seinen Beiträgen an, die die PKV weniger anfällig macht für das ungünstiger werdende Verhältnis zwischen Beitragszahlern (Arbeitnehmern) und Leistungsempfängern. Allerdings schützt dies nicht vor dem steigenden Durchschnittsalter.

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