Beitragszuschuss (Gesetzliche Rentenversicherung)
Rentenbezieher, die nicht krankenversicherungspflichtig, sondern freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, können zu ihrer Rente wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes einen Zuschuss für die Krankenversicherung erhalten. Der Zuschuss wird nur auf Antrag gezahlt.