Bewertungsreserven (stille Reserven) - Definition
Bewertungsreserven entstehen dadurch, dass Anlagemittel niedriger bilanziert werden, als ihr Wert zum Bilanzierungszeitpunkt ist. Die Bewertungsreserven sind jährlich neu zu ermitteln. Der Versicherungsnehmer erhält bei Vertragsbeendigung den zu diesem Zeitpunkt ermittelten Anteil der Bewertungsreserven zur Hälfte ausgezahlt (§ 153 VVG).
Merkmale:
- Bewertungsreserven entstehen durch eine Unterbewertung des Vermögens (aktivische Bewertungsreserven: Zeitwerte > Buchwerte) oder
- durch eine Überbewertung der Schulden (passivische Bewertungsreserven; Zeitwerte < Buchwerte).
Bedeutung:
Die Bewertungsreserven sind ein Indikator für das Potential eines Unternehmens, außerordentliche Erträge zum Ausgleich von Verlusten aus verschiedenen möglichen Quellen zu realisieren.