Einkommensanrechnung (Gesetzliche Rentenversicherung)
Eine Einkommensanrechnung erfolgt bei Hinterbliebenenrenten, wenn neben dieser Rente weiteres Einkommen bezogen wird.
Für die Umrechnung der Bruttoeinkommen in Nettoeinkommen gelten pauschale Prozentsätze. Anzurechnen sind 40 Prozent des den Freibetrag übersteigenden pauschalisierten Nettoeinkommens.
Beispiel zur Einkommensanrechnung für eine Witwenrente für die alten Bundesländer für die Zeit 1.7.2008 bis 30.6.2009 Rentenart und abzuziehende Einkommen
Rentenart und abzuziehende Einkommen | |||
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Witwenrente | 400,00 Euro | ||
Gehalt | 1.300,00 Euro | ||
-40% | -520,00 Euro | ||
Nettoeinkommen | 780,00 Euro | ||
Freibetrag | -701,18 Euro | ||
Anrechnung | 78,82 Euro | ||
davon 40% | 31,53 Euro | -31,53 Euro | |
368,47 Euro |