Einschleichen - Einbruchdiebstahl- oder Hausratversicherung

Einschleichen ist heimliches, unbemerktes Betreten des Gebäudes oder der Wohnung und Verbergen, zum Beispiel durch eine zum Lüften geöffnete Tür.

Versichert in der Einbruchdiebstahlversicherung (§ 1 Abs. 2 AERB 87) - zum Beispiel Inventar von Betrieben - und in der Hausratversicherung (§ 5 Abs. 1 VHB 2000).

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