Elementarschadenversicherung
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Gegenstand der Versicherung
Der Versicherer leistet nach den BEG Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
- Überschwemmung des Versicherungsortes
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Erdfall
- Rückstau
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.
Das größte Eintrittsrisiko dürfte dabei in der Überschwemmung des Versicherungsortes liegen.
Weiterführende Links
Hausratversicherung: Elementarschäden
Gewerbliche Sachversicherung: Elementarschadenversicherung
Quellenhinweis
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