Elementarschadenversicherung

Gegenstand der Versicherung

Die erweiterte Elementarschadenversicherung kann ergänzend zur verbundenen Hausratversicherung, zur verbundenen Wohngebäudeversicherung und gebündelten Geschäftsversicherung, welche standardmäßig die Elementargefahren Sturm, Hagel, Blitzschlag und Frost abdecken, abgeschlossen werden.

Hier leistet der Versicherer nach den BEG Entschädigung für versicherte Sachen, die durch

zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.

Das größte Eintrittsrisiko dürfte dabei in der Überschwemmung des Versicherungsortes liegen.

Aktuelle Meldungen mit Bezug zum Beitrag

Aktuelle Fragen im MVP-Forum

0
1 Antwort 3625 Aufrufe
0
2 Antworten 1317 Aufrufe
0
1 Antwort 800 Aufrufe
0
1 Antwort 1590 Aufrufe
0
1 Antwort 509 Aufrufe
0
1 Antwort 394 Aufrufe
0
1 Antwort 491 Aufrufe
Gefragt 23 Apr in SALIA von Admin (1.7k Punkte)
0
1 Antwort 587 Aufrufe