Elementarschadenversicherung - Übersicht
Die erweiterte Elementarschadenversicherung kann ergänzend zur verbundenen Hausratversicherung, zur verbundenen Wohngebäudeversicherung und gebündelten Geschäftsversicherung, welche standardmäßig die Elementargefahren Sturm, Hagel, Blitzschlag und Frost abdecken, abgeschlossen werden.
Hier leistet der Versicherer nach den BEG Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
- Überschwemmung des Versicherungsortes
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Erdfall
- Rückstau
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.
Das größte Eintrittsrisiko dürfte dabei in der Überschwemmung des Versicherungsortes liegen.